Unfallversicherung im Engagement
Auch im Engagement können Unfälle passieren – bei der Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin.
Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn durch einen Unfall zum Beispiel Behandlungs-, Bergungs- oder Rehabilitationskosten entstehen.
Welcher Schutz besteht, hängt von der Tätigkeit und der Organisationsform ab. Diese Seite gibt einen Überblick. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die zuständige Stelle oder Engagement-Koordination.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Welche Formen gibt es?
Je nachdem, wo und wie du dich engagierst, greift ein anderer Unfallschutz. Die folgenden Tabs zeigen, welche Formen es gibt und was für dich gilt.
Die gesetzliche Unfallversicherung nach § 2 SGB VII schützt viele Engagierte in unterschiedliche Bereichen des Engagements automatisch. Der Schutz besteht kraft Gesetzes und ohne Antrag. Versichert sind unter anderem:
- Engagierte in Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz (§2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII)
- Engagierte in der Wohlfahrtspflege und im Gesundheitswesen (z.B. DRK, Caritas, Diakonie, AWO) (§2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII)
- Engagierte für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung von Gebietskörperschaften, z.B. Kommunen (§2 Abs. 1 Nr. 10 lit. a SGB VII)
- Engagierte für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen (§2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b SGB VII); Bildungseinrichtungen sind erfasst, wenn sie in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stehen oder im Auftrag einer Gebietskörperschaft tätig werden.
Ob du in deinem Bereich gesetzlich versichert und welcher Träger genau zuständig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt vom Tätigkeitsbereich und der Tätigkeit ab. Kläre das am besten in Abstimmung mit der zuständigen Stelle oder Engagement-Koordination.
Weitere Details dazu liefert der Ratgeber “Zu ihrer Sicherheit” vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger:innen in gemeinnützigen Organisationen sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie können sich jedoch auf Antrag freiwillig versichern (§6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII). Den Antrag kann auch die Organisation oder ein Verband stellen, in dem die Organisation Mitglied ist; eine namentliche Bezeichnung der Versicherten ist dann nicht erforderlich.
Diese freiwillige Versicherung muss aktiv beantragt werden, sie entsteht nicht automatisch. Die Beiträge trägt in der Regel die Organisation.
In Baden-Württemberg können Anfragen zur freiwilligen Versicherung direkt an die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gerichtet werden.
Für Engagierte, die nicht anderweitig abgesichert sind, hat das Land Baden-Württemberg Sammelverträge zur Unfallversicherung abgeschlossen.
Versichert sind ausschließlich natürliche Personen, die in informellen Strukturen tätig sind: Spontaninitiativen, zeitlich begrenzte Aktionen und Projekte sowie Gruppen und Initiativen ohne Rechtsform.
Ein wichtiger Unterschied zur Haftpflichtversicherung: Der Unfallversicherungsschutz des Landes gilt auch für Engagierte in Vereinen und Verbänden. Besteht dort bereits eine private Unfallversicherung mit geringeren Leistungen, wird die Differenz aus dem Landesvertrag ausgeglichen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du in der Broschüre des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz des Landes:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH,
Eichwiesenring 1/1,
70567 Stuttgart,
Telefon 0711 615533-265,
E-Mail ehrenamt@ecclesia.de.
Der gesetzliche Unfallschutz gilt weder rund um die Uhr noch uneingeschränkt im Ausland. Wer lückenlos abgesichert sein möchte, sollte privat vorsorgen.
Eine private Unfallversicherung schützt bei Unfällen im gesamten Alltag, also auch außerhalb des Engagements, zu Hause und im Ausland. Bei Invalidität wird je nach Schweregrad ein einmaliger Geldbetrag oder eine Unfall-Rente ausgezahlt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht nur bei Unfallfolgen, sondern auch bei Krankheit. Sie zahlt eine individuell vereinbarte monatliche Rente, wenn der eigene Beruf nicht mehr voll ausgeübt werden kann. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag.
Beratung und weiterführende Informationen
Versicherungsschutz hängt immer vom konkreten Engagement ab. Kläre deshalb frühzeitig, wer dein Engagement organisiert, welche Aufgaben du übernimmst und welcher Versicherungsschutz besteht.
Wenn es in deiner Organisation eine zuständige Stelle oder Engagement-Koordination gibt, sprich diese zuerst an. Dort ist oft bekannt, welche Versicherungslösungen bestehen und wer im Schadenfall zuständig ist.
Beratung & Orientierung
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Informationen, Tipps und Beratung rund um den Versicherungsschutz - Verbraucherzentrale
Neutrale Informationen zum Versicherungsschutz - Staatsministerium Baden-Württemberg
- Verband der öffentlichen Versicherer (VöV)
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz des Landes Baden-Württemberg wendest du dich an den betreuenden Versicherungsdienst:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Eichwiesenring 1/1
70567 Stuttgart
Telefon: 0711 615533-265
Telefax: 0711 615533-29
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de
Im Schadensfall
Melde einen Schaden möglichst zeitnah. Halte Datum, Ort und Hergang schriftlich fest. Sichere nach Möglichkeit Belege, zum Beispiel Arztberichte, Fotos oder Angaben von Zeuginnen und Zeugen.
Schnell orientieren
Hier gibt es die wichtigsten Infos für