Haftpflichtversicherung im Engagement
Beim Engagement kann es passieren, dass aus Versehen ein Schaden entsteht: Eine Person kann verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt werden. In solchen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung wichtig sein. Welcher Schutz besteht, hängt davon ab, ob du dich über eine Organisation, in einem Verein oder in einer freien Initiative engagierst.
Wichtig zu wissen: Versicherungsschutz besteht in der Regel nicht, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird (§81 Abs. 2 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung je nach Schwere des Verschuldens anteilig kürzen (§81 Abs. 2 VVG); vertraglich sind je nach Versicherungsart auch weitergehende Ausschlüsse möglich. Bevor du dich engagierst, lohnt es sich, in deiner Organisation nachzufragen, ob und wie genau du haftpflichtversichert bist.
Welcher Schutz gilt für dich?
Ob privat, im Verein oder über eine Organisation, der Haftpflichtschutz unterscheidet sich je nach Form des Engagements. Die folgenden Punkte zeigen, was für dich gilt und worauf du achten solltest.
Im Schadensfall
Melde einen Schaden möglichst zeitnah. Halte Datum, Ort und Hergang schriftlich fest. Sichere nach Möglichkeit Belege, zum Beispiel Arztberichte, Fotos oder Angaben von Zeuginnen und Zeugen.
Schnell orientieren
Hier gibt es die wichtigsten Infos für